Allianz Komfort Berufsunfähigkeitsversicherung 2026 | Tarif, Leistungen und Beiträge – Angebote
Was ist der Allianz BU Komfort und was kostet er?

Seit der Allianz-Tarifüberarbeitung im Januar 2024 heißt der günstigste SBU-Tarif im Portfolio BU Komfort. Das Bedingungswerk trägt das Druckstück E 356 in der Fassung 12/2026 – dasselbe wie beim teureren Geschwistertarif Allianz BU Premium.
Wer den Namen als Signal für einen reduzierten Leistungsumfang deutet, liegt falsch. Der BU Komfort deckt den eigentlichen Kern einer Berufsunfähigkeitsversicherung lückenlos ab – einschließlich aller Leistungsmerkmale, auf die es im Ernstfall ankommt. Stiftung Warentest vergab in der Ausgabe 06/2024 die Note 1,0, und Morgen & Morgen bewertet den Tarif mit 5 von 5 Sternen. Dasselbe Bewertungspaar erhält auch der BU Premium.
Was der BU Komfort tatsächlich nicht enthält: eine Arbeitsunfähigkeitsklausel und eine temporäre Leistung bei Krebs. Beide Bausteine sind im BU Premium fest integriert – und genau ihr Fehlen ist der Grund, warum der BU Komfort ca. 7% weniger kostet und gleichzeitig das einzige Allianz-Modell ist, das sich mit steuerlich geförderter Altersvorsorge kombinieren lässt.
Tarif-Übersicht: Wo steht der BU Komfort im Allianz-Portfolio?
Das aktuelle SBU-Angebot der Allianz gliedert sich in drei Haupttarife:
| Tarif | AU-Klausel? | Krebsleistung? | Basisrente / bAV möglich? | Beitragsniveau |
|---|---|---|---|---|
| BU Komfort | Nein | Nein | Ja – ausschließlich dieser Tarif | Basisniveau |
| BU Premium | Ja (max. 36 Monate) | Ja (18 Monate) | Nein | ca. 7% über BU Komfort |
| BU Premium mit Pflege | Ja (max. 36 Monate) | Ja (18 Monate) | Nein | höchstes Niveau |
Daneben existieren die BerufsunfähigkeitsStartPolice mit gestaffelten Einstiegsbeiträgen sowie eine kombinierte Berufs- und Dienstunfähigkeitspolice für Beamte mit integrierter DU-Klausel.
Das Alleinstellungsmerkmal des BU Komfort: Kombination mit geförderter Altersvorsorge
Für eine spezifische Klientel ist der BU Komfort nicht nur eine Option, sondern der einzig gangbare Weg innerhalb des Allianz-Portfolios: immer dann, wenn der BU-Schutz in einen steuerlich geförderten Altersvorsorgerahmen eingebettet werden soll.
Der steuerrechtliche Hintergrund: § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG lässt Beiträge zur Basisrente nur für Leistungen zu, die auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, Tod oder Alter abzielen. Eine Krankschreibungs- oder Krebsleistung – wie sie der BU Premium enthält – fällt aus diesem Förderrahmen heraus. Der BU Komfort enthält diese Bausteine nicht und bleibt daher förderrechtlich sauber.
Basisrente (Rürup) + BU Komfort
Die Allianz BasisRente lässt sich mit dem BU Komfort als integrierte Berufsunfähigkeitszusatzversicherung zu einem einzigen Vertrag verknüpfen. Für den Versicherungsnehmer bedeutet das:
- Der gesamte Vertragsbeitrag (Altersvorsorgeanteil + BU-Anteil) gilt als Sonderausgabe nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG
- Der steuerliche Abzug ist auf den jeweiligen Höchstbetrag begrenzt: 2026 sind das 30.826 EUR für Einzelveranlagte, bei Zusammenveranlagung das Doppelte
- Pflicht: Der BU-Beitragsanteil muss unter der 50%-Grenze des Gesamtbeitrags bleiben
- Tritt Berufsunfähigkeit ein, übernimmt die Allianz automatisch die Beiträge für den Altersvorsorgeanteil – der Vertrag bleibt vollständig aktiv
- BU-Renten aus Rürup-Verträgen werden im Leistungsfall nachgelagert besteuert (2024: Besteuerungsanteil 83%, vergleichbar gesetzlicher Rente)
Geeignet für: Freiberufler und Selbstständige, die nicht der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegen; Gutverdiener, die den vollen steuerlichen Abzugsspielraum ausschöpfen möchten; Personen, die BU-Schutz und Altersvorsorge mit einem einzigen Vertrag bündeln wollen.
Betriebliche Altersvorsorge (bAV) + BU Komfort
Als Direktversicherung via Entgeltumwandlung lässt sich der BU Komfort durch den Arbeitgeber finanzieren. Die Eckdaten für 2026:
- Steuerfreier Rahmen: bis zu 8% der Beitragsbemessungsgrenze der DRV = 8.112 EUR/Jahr
- Sozialversicherungsfreier Rahmen: bis zu 4% der BBG = 4.056 EUR/Jahr
- Arbeitgeber-Pflichtzuschuss: mindestens 15% des umgewandelten Betrags (bis zur SV-freien Grenze)
- Effektivbeispiel (Steuerklasse I, GKV): 100 EUR Beitrag kostet den Arbeitnehmer netto ca. 53 EUR
- Im Leistungsfall wird die bAV-BU-Rente mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert
- Bei Arbeitgeberwechsel: Portabilität des Vertrags unter bestimmten Bedingungen gegeben
Was der BU Komfort im eigentlichen Versicherungsfall leistet
Sobald eine Berufsunfähigkeit festgestellt ist, unterscheiden sich BU Komfort und BU Premium in keinem einzigen Leistungsmerkmal. Die nachfolgenden Regelungen gelten identisch für beide Tarife.
Rentenauszahlung und Leistungsvoraussetzungen
Die monatliche Rente wird in voller vertraglich vereinbarter Höhe fällig, wenn nachgewiesen ist, dass die versicherte Person ihren zuletzt konkret ausgeübten Beruf zu mindestens 50% nicht mehr ausüben kann. Dieser Zustand muss entweder seit mindestens 6 Monaten ununterbrochen bestehen oder mit ärztlicher Einschätzung für mindestens 6 weitere Monate zu erwarten sein. Eine gestaffelte Teilleistung – also weniger als 100% bei genau 50% BU – gibt es nicht.
Maßgeblich für den Zeitpunkt der ersten Rentenzahlung ist nicht das Datum der Antragstellung, sondern der tatsächliche Beginn der Berufsunfähigkeit. Wurde ein BU-Fall über Monate übersehen oder erst verzögert dokumentiert, zahlt die Allianz rückwirkend – ab dem Monat, in dem die Einschränkung nachweislich eingesetzt hat.
Beitragsbefreiung und Sofortschutz
Parallel zur Rentenauszahlung entfällt jede Beitragspflicht – für die gesamte Dauer der anerkannten Berufsunfähigkeit. Der Schutz des Vertrags bleibt dabei vollständig erhalten. Sobald die Berufsunfähigkeit endet, lebt die Zahlungspflicht automatisch wieder auf.
Auf der anderen Seite: Es gibt keine Wartezeit. Zwischen erstem Beitrag und vollständigem Versicherungsschutz liegt kein zeitlicher Puffer. Bei Unfällen, die in den ersten zwei Vertragsmonaten passieren, sieht der Tarif zusätzlich eine jährliche Soforthilfe von bis zu 12.000 EUR vor.
Kein Verweis auf andere Berufe
Der BU Komfort schließt die abstrakte Verweisung vollständig aus. Der einzige Prüfungsgegenstand ist die zuletzt tatsächlich ausgeübte Tätigkeit – und kein anderer Beruf, zu dem die versicherte Person theoretisch noch in der Lage wäre.
Was hingegen greifen kann: die konkrete Verweisung. Hat die versicherte Person bereits eine neue Tätigkeit aufgenommen und erzielt dabei nicht mehr als 20% weniger Einkommen als zuvor, kann die Allianz auf diese aufgenommene Tätigkeit verweisen. Das entspricht dem üblichen Marktstandard.
Teilzeit, Elternzeit und besondere Lebenssituationen
Wer wegen gesundheitlicher Einschränkungen nur noch maximal drei Stunden täglich arbeitsfähig ist, hat Anspruch auf die volle Rente – auch wenn der formal berechnete BU-Grad unter der 50%-Schwelle liegt.
Befindet sich die versicherte Person in Teilzeit, weil sie Kinder betreut oder pflegebedürftige Angehörige versorgt, gilt die früher in Vollzeit ausgeübte Tätigkeit als Maßstab für die BU-Prüfung. Ähnlich verhält es sich in der Elternzeit: Seit der Tarifüberarbeitung von Januar 2024 wird im Leistungsfall auf die berufliche Tätigkeit vor der Elternzeit abgestellt – vorausgesetzt, diese liegt weniger als drei Jahre zurück. Die frühere Praxis, Personen in Elternzeit automatisch als Hausfrau oder Hausmann in die teure Berufsgruppe B8 einzustufen, ist damit Geschichte.
Infektionsklausel und weltweiter Geltungsbereich
Greift ein behördliches Tätigkeitsverbot aufgrund einer Infektionskrankheit, löst das bereits dann Leistungen aus, wenn das Verbot die Berufsausübung nur teilweise untersagt. Ein vollständiges Berufsverbot muss nicht vorliegen – besonders praxisrelevant für Berufe im Gesundheitswesen und der Lebensmittelbranche.
Der Geltungsbereich des BU Komfort ist nicht auf Deutschland oder Europa begrenzt. Der Schutz gilt weltweit, auch bei dauerhaftem Wohnsitzwechsel ins Ausland. Entstehen durch die Allianz veranlasste Untersuchungen Reise- oder Aufenthaltskosten, werden diese ohne starre Eurobeträge erstattet.
Was im BU Komfort fehlt – und was das konkret bedeutet
Kein Leistungszugang per Krankschreibung (keine AU-Klausel)
Wer beim BU Komfort Leistungen in Anspruch nehmen will, muss von Beginn an den vollständigen BU-Leistungsantrag stellen. Das umfasst ärztliche Gutachten, eine detaillierte Beschreibung der Berufstätigkeit und den Nachweis, dass eine mindestens 50%ige Einschränkung für voraussichtlich 6 Monate vorliegt. Dieser Prozess dauert in der Praxis Wochen bis Monate.
Eine vereinfachte Überbrückungsleistung allein auf Basis von Krankenscheinen – wie sie der BU Premium für bis zu 36 Monate kennt – gibt es hier nicht.
Wann ist das vertretbar?
Für gesetzlich krankenversicherte Angestellte ist das fehlende AU-Element deutlich weniger kritisch: Das gesetzliche Krankengeld läuft bis zu 78 Wochen (bei derselben Erkrankung) und überbrückt die Zeit bis zur BU-Anerkennung in den meisten Fällen finanziell. Wer zusätzlich über ein hohes privates Krankentagegeld verfügt, hat die Phase vor der BU-Feststellung ohnehin abgesichert.
Wann ist das problematisch?
Selbstständige und Freiberufler ohne gesetzlichen Krankengeldanspruch stehen ohne AU-Klausel vor einem realen Einkommensproblem: Zwischen Erkrankungsbeginn und der formalen Anerkennung der Berufsunfähigkeit kann eine Lücke von mehreren Monaten entstehen – ohne jegliche Überbrückungsleistung aus dem BU-Vertrag. Für diese Zielgruppe ist die fehlende AU-Klausel ein ernsthafter Nachteil, sofern nicht anderweitig – etwa über ein Krankentagegeld – Vorsorge besteht.
Keine Krebsleistung
Eine Krebsdiagnose allein berechtigt im BU Komfort nicht zur Rentenzahlung. Voraussetzung bleibt der Nachweis einer vollständigen Berufsunfähigkeit von mindestens 50%. Bei schweren oder fortgeschrittenen Erkrankungen ist diese Schwelle erfahrungsgemäß ohnehin schnell erreicht. Bei früh erkannten, kurz behandelten Krebsfällen – bei denen eine baldige Rückkehr in den Beruf medizinisch möglich ist – kann jedoch eine Leistungslücke entstehen.
Vollständige Leistungsübersicht BU Komfort
| Vertragsmerkmal | Regelung im BU Komfort |
|---|---|
| Leistungsschwelle | 50% Berufsunfähigkeit – volle Rente, keine Staffelung |
| Prognosezeitraum | 6 Monate (voraussichtlich oder rückwirkend festgestellt) |
| Rückwirkende Rentenzahlung | Ja – ab dem Monat des nachgewiesenen BU-Beginns |
| Wartezeit | Keine |
| Beitragsbefreiung im Leistungsfall | Vollständig für die gesamte Dauer der anerkannten BU |
| Abstrakte Verweisung | Ausgeschlossen |
| Konkrete Verweisung | Greift bei aufgenommener Tätigkeit mit max. 20% Einkommensminus |
| Infektionsklausel | Ja – bereits bei teilweisem behördlichem Tätigkeitsverbot |
| Teilzeitregelung | Vollzeittätigkeit vor Betreuungs-/Pflege-Teilzeit bleibt Maßstab; Leistung auch bei gesundheitlich bedingter max. 3-Stunden-Tätigkeit täglich |
| Elternzeitregelung (ab 01/2024) | Letzte Tätigkeit vor Elternzeit gilt als Referenz (sofern max. 3 Jahre zurückliegend) |
| Geltungsbereich | Weltweit, keine geografische Einschränkung |
| Reise-/Untersuchungskosten Ausland | Erstattung ohne fixierte Eurogrenzen |
| AU-Klausel | Nicht enthalten |
| Krebsleistung | Nicht enthalten |
| Leistungsdynamik (optional) | 1–3% jährliche Rentensteigerung während laufendem BU-Bezug wählbar |
| Beitragsdynamik | Bis 5% p.a.; endet mit Vollendung des 55. Lebensjahres; einzelne Schritte beliebig aussetzbar |
| Dynamik auf Nachversicherungsvolumen angerechnet? | Nein – vollständig unabhängig davon |
| Nachversicherungsgarantie | Anlassunabhängig in den ersten 5 Vertragsjahren; anlassbezogen bis Alter 50; Limit: +1.500 EUR/Monat (Ausnahme Studienabschluss: +100%, max. 2.500 EUR/Monat) |
| Umorganisation Selbstständige | Prüfung entfällt bei unter 10 Beschäftigten; 6 Monate Kulanzleistung auch bei zumutbarer Umorganisation |
| DU-Klausel Beamte | Nicht im Standard; als Zusatzbaustein buchbar oder Umwandlung innerhalb 12 Monate nach Verbeamtung |
| Pflegerente | Nicht im Tarif; separater Zusatzbaustein möglich |
| Beitragsstundung | Zinsfrei bis 24 Monate; Schutz bleibt bestehen; Rückzahlung in max. 48 Raten; in letzten 5 Versicherungsjahren nur bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder Elternzeit |
| Beitragsherabsetzung | Befristet (bis 3 Jahre) oder dauerhaft möglich |
| Verlängerungsoption | Bei gesetzlicher Anhebung des Rentenalters ohne neue Gesundheitsprüfung |
| Ausschlussklausel-Prüfoption | Frühestens nach 2 Jahren; einmalig; Streichung bei nachgewiesener Gesundung |
| Kombinierbarkeit mit Basisrente/Rürup | Ja – förderfähig nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG |
| Kombinierbarkeit mit bAV | Ja – Direktversicherung via Entgeltumwandlung |
| Versicherungsbedingungen | Druckstück E 356, Stand 12/2026 |
Beitragsaufbau: Tarifbeitrag, Zahlbeitrag und Verteuerungsrisiko
Der BU Komfort ist eine Versicherung mit Überschussbeteiligung. Das bedeutet: Es gibt zwei Beitragsebenen, und beide sind für eine fundierte Produktbewertung relevant.
Der Tarifbeitrag – auch Brutto- oder Maximalbeitrag genannt – wird bei Vertragsschluss festgelegt und kann über die gesamte Laufzeit nicht erhöht werden. Er ist die vertragliche Obergrenze. Der Zahlbeitrag ist das, was monatlich tatsächlich abgebucht wird: Tarifbeitrag abzüglich der aktuell zugewiesenen Überschussbeteiligung. In guten Jahren liegt er deutlich darunter.
Die Differenz zwischen beiden bildet das sogenannte Verteuerungsrisiko – den Spielraum, um den der Zahlbeitrag steigen kann, ohne den Tarifbeitrag zu übersteigen. Ein hohes Verteuerungsrisiko bedeutet: Der aktuelle Zahlbeitrag ist sehr günstig kalkuliert, aber es besteht ein erheblicher Spielraum nach oben.
Beitragsbeispiele BU Komfort
Der Allianz Online-Rechner basiert auf dem BU Komfort als Berechnungsgrundlage. Die folgende Tabelle zeigt Orientierungswerte für den monatlichen Zahlbeitrag. Grundannahmen: 1.500 EUR monatliche BU-Rente, Versicherungsende mit 67, Vertragsbeginn 01.01.2026, Nichtraucher, keine Vorerkrankungen, keine risikorelevanten Hobbys.
| Beruf (Orientierungsbeispiel) | Berufsgruppe | Eintrittsalter 25 | Eintrittsalter 30 | Eintrittsalter 35 | Eintrittsalter 40 |
|---|---|---|---|---|---|
| Softwareentwickler / Mathematiker | B1 | ca. 28–36 EUR | ca. 36–44 EUR | ca. 48–61 EUR | ca. 65–80 EUR |
| Jurist / Controller / Betriebswirt | B2 | ca. 31–40 EUR | ca. 39–50 EUR | ca. 53–65 EUR | ca. 70–88 EUR |
| Arzt / Ärztin (Humanmedizin) | B3 | ca. 50–65 EUR | ca. 65–84 EUR | ca. 86–110 EUR | ca. 116–145 EUR |
| Elektrotechniker | B4–B5 | ca. 40–56 EUR | ca. 55–70 EUR | ca. 70–90 EUR | ca. 95–119 EUR |
| Handwerker (körperlich tätig, mittleres Risiko) | B6–B8 | ca. 70–100 EUR | ca. 95–129 EUR | ca. 130–175 EUR | ca. 174–230 EUR |
Orientierungswerte auf Basis veröffentlichter Allianz-Beispiele und unabhängiger Berechnungen, Stand 12/2026. Der BU Komfort liegt ca. 7% unter dem Beitragsniveau des BU Premium. Abweichungen je nach individuellem Profil möglich und zu erwarten.
Was der Beitragsvorteil von ca. 7% konkret bedeutet
Bei einer monatlichen Rente von 1.500 EUR und einem kaufmännischen Beruf (Berufsgruppe B2) zahlt ein 30-Jähriger:
- BU Komfort: ca. 40 EUR/Monat
- BU Premium: ca. 43 EUR/Monat
- Differenz: ca. 3 EUR/Monat
Was mit dieser Differenz entfällt: im Leistungsfall bis zu 36 Monate AU-Rente – also potenziell bis zu 54.000 EUR Überbrückungsleistung. Das ist das Abwägungsproblem des BU Komfort in der reinen Privatversicherung: Der Beitragsunterschied ist minimal, der entgangene Leistungsumfang erheblich. Das ändert sich nur dann, wenn ein steuerlicher Förderrahmen ins Spiel kommt – dann ist der BU Komfort nämlich die einzige Option.
Berufsgruppeneinstufung beim BU Komfort
Die Allianz kategorisiert Berufe in zwölf Gruppen von B1 (niedrigstes Risiko, günstigster Beitrag) bis B12 (höchstes Risiko, teuerster Beitrag). Die Einordnung folgt vier Kriterien:
- Welcher Anteil der Arbeitszeit entfällt auf körperliche Tätigkeiten?
- Welchen Bildungsabschluss hat die versicherte Person?
- Werden Mitarbeiter geführt oder koordiniert?
- Überwiegt eine kaufmännisch-organisatorische oder eine handwerklich-technische Ausrichtung?
Dieselbe Berufsbezeichnung kann unterschiedliche Einstufungen ergeben, je nachdem wie die Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird. Ein Meister mit Leitungsfunktion landet typischerweise in einer besseren Gruppe als ein Geselle im gleichen Handwerk.
Kommt es zu einem Berufswechsel, kann eine Neubewertung der Berufsgruppe beantragt werden – mit der vertraglichen Garantie, dass eine solche Überprüfung nie zu einer schlechteren Einstufung führen kann.
Anpassungsoptionen während der Vertragslaufzeit
Beitragsdynamik (intern: „Zuwachs”)
Wer den Dynamikbaustein vereinbart, lässt Beitrag und versicherte Rente jährlich automatisch um bis zu 5% steigen – ohne erneute Gesundheitsprüfung. Die Dynamik endet spätestens mit dem vollendeten 55. Lebensjahr. Jeder einzelne Erhöhungsschritt lässt sich ohne Begründung und ohne Folgen auslassen.
Erreicht die Summe aller Allianz-BU-Renten einer Person mehr als 40.000 EUR jährlich, greift eine Einkommensobergrenze: weitere Erhöhungen sind nur noch möglich, wenn die versicherte Rente maximal 70% des Vorjahresbruttoeinkommens beträgt.
Ein seltener, aber praktisch wertvoller Vorteil: Bereits durchgeführte Dynamikerhöhungen zählen nicht als verbrauchtes Nachversicherungsvolumen. Das Kontingent der Nachversicherungsgarantie bleibt davon vollständig unberührt.
Nachversicherungsgarantie
In den ersten fünf Vertragsjahren können Erhöhungen ohne bestimmten Anlass und ohne Gesundheitsfragen durchgeführt werden. Bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres sind darüber hinaus anlassbezogene Erhöhungen möglich – auslösende Ereignisse sind:
- Eheschließung oder Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
- Geburt oder Adoption eines Kindes
- Abschluss eines Studiums oder einer Berufsausbildung
- Nachgewiesener Einkommensanstieg
- Wechsel in die Selbstständigkeit
- Aufnahme einer Baufinanzierung oder eines Immobilienerwerbs
Jeder Erhöhungsantrag muss innerhalb von 12 Monaten nach dem auslösenden Ereignis gestellt werden. Das Gesamtvolumen aller Nachversicherungserhöhungen ist auf maximal 1.500 EUR monatlich begrenzt – im Marktvergleich ein eher niedriger Wert. Zum Vergleich: Manche Wettbewerber erlauben bis zu 4.000 EUR. Die einzige Ausnahme: Beim Berufseinstieg nach einem Hochschulstudium kann die ursprüngliche Rente um bis zu 100% erhöht werden, maximal bis 2.500 EUR monatlich.
Leistungsdynamik im Rentenfall
Gegen Mehrbeitrag lässt sich vereinbaren, dass die BU-Rente während des laufenden Leistungsbezugs jährlich um 1 bis 3% ansteigt. Dieser Baustein schützt vor Kaufkraftverlust über längere Bezugszeiträume und ist besonders sinnvoll bei langen verbleibenden Versicherungslaufzeiten.
Besondere Regelungen für spezifische Personengruppen
Selbstständige und die Frage der Umorganisation
Grundsätzlich darf die Allianz prüfen, ob ein Betrieb durch Umstrukturierung so angepasst werden könnte, dass Berufsunfähigkeit vermieden wird. Diese Prüfung entfällt jedoch, wenn der Betrieb weniger als 10 Mitarbeitende beschäftigt. Auch Selbstständige mit akademischem Hintergrund, die mindestens 90% ihrer Arbeitszeit kaufmännisch oder organisatorisch tätig sind, sind davon ausgenommen.
Selbst wenn die Allianz im Einzelfall eine zumutbare Umorganisation grundsätzlich für möglich halten sollte, werden zusätzlich 6 Monate Leistung in voller Rentenhöhe als Kulanzzahlung erbracht.
Schüler und Studenten
Für Versicherungsnehmer ohne abgeschlossene Berufsausbildung definiert die aktuelle schulische oder studentische Tätigkeit den Referenzberuf für den BU-Fall. Die maximal versicherbare Rente liegt für Schüler bei 1.500 EUR monatlich. Nach dem Berufseinstieg kann diese Rente ohne neue Gesundheitsprüfung um bis zu 100% erhöht werden.
Beamte: DU-Absicherung nachrüsten oder umwandeln
Im BU Komfort ist eine Dienstunfähigkeitsklausel nicht von Haus aus enthalten. Sie lässt sich als Zusatzbaustein hinzufügen. Alternativ gilt: Wer nach Vertragsschluss verbeamtet wird, kann den BU Komfort innerhalb von 12 Monaten nach der Ernennung ohne erneute Gesundheitsprüfung in einen reinen Dienstunfähigkeitstarif umwandeln.
Antragstellung und Risikoprüfung
Wahrheitspflicht und Kulanzruf der Allianz
Alle Fragen zur Gesundheitsgeschichte müssen vollständig und korrekt beantwortet werden. Lücken oder bewusste Auslassungen können im Leistungsfall zur Vertragsanfechtung führen. In der Praxis gilt die Allianz unter Maklern als Versicherer mit einer überdurchschnittlich offenen Annahmepolitik: Erkrankungen und Vorbelastungen, die andere Gesellschaften mit Ablehnung oder Risikoaufschlägen belegen, werden von der Allianz häufig zu Standardkonditionen versichert. Diese Annahmebereitschaft kann im Einzelfall wichtiger sein als jeder Bedingungsvergleich.
Für folgende Berufsgruppen bietet die Allianz vereinfachte Gesundheitsfragen: Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Pharmazeuten, Rechtsanwälte, Steuerberater.
Anonyme Voranfrage vor dem formellen Antrag
Bei gesundheitlicher Unsicherheit sollte vor dem offiziellen Antrag immer eine anonyme Risikovoranfrage gestellt werden. Diese wird nicht im Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS) gespeichert. Eine formelle Ablehnung hingegen verbleibt im Register und kann weitere Abschlussversuche bei anderen Anbietern erschweren.
Ausschlussklausel-Prüfoption
Musste bei Vertragsschluss ein Ausschluss für eine Erkrankung vereinbart werden, kann frühestens nach zwei Jahren eine einmalige Überprüfung beantragt werden. Ergibt diese, dass der Ausschlussgrund nicht mehr vorliegt, wird die Klausel ersatzlos aus dem Vertrag gestrichen.
Im Leistungsfall: Was zu tun ist
Da der BU Komfort keine vereinfachte Überbrückungsoption kennt, gilt von Beginn an das vollständige Verfahren:
- Meldung an die Allianz, sobald der Verdacht einer Berufsunfähigkeit besteht
- Einreichung ärztlicher Unterlagen, die Art und Schwere der Einschränkung belegen
- Dokumentation der zuletzt ausgeübten beruflichen Tätigkeit und ihrer Anforderungen
- Nachweis der voraussichtlichen Mindestdauer von 6 Monaten oder des bereits zurückliegenden 6-Monats-Zeitraums
- Bereitschaft zu zumutbaren medizinischen Behandlungen, die eine Verbesserung erwarten lassen; Eingriffe mit erheblichem Risiko oder starken Schmerzen sind nicht zumutbar
- Bei Verbesserung: unverzügliche Information der Allianz
Nach Anerkennung erfolgt die Rentenzahlung rückwirkend ab dem Monat, in dem die BU nachweislich begonnen hat.
Für wen ist der BU Komfort die richtige Wahl?
| Personengruppe | Grund für den BU Komfort | Was zu beachten bleibt |
|---|---|---|
| Selbstständige mit Rürup-Bedarf | Einziger Allianz SBU-Tarif mit steuerlicher Förderbarkeit; BU-Beiträge als Sonderausgaben absetzbar | Rürup-Rentenpflicht berücksichtigen; Wirtschaftlichkeit individuell durchrechnen lassen |
| Arbeitnehmer mit bAV über Arbeitgeber | Einzige bAV-fähige SBU der Allianz; Steuer- und SV-Ersparnis reduziert Nettobeitrag erheblich | Portabilität bei Arbeitgeberwechsel prüfen |
| GKV-versicherte Angestellte | Gesetzliches Krankengeld (bis 78 Wochen) überbrückt die Phase bis zur BU-Anerkennung; AU-Klausel dadurch weniger dringlich | Bei langen Erkrankungsverläufen und hohem Einkommen trotzdem Lückenrisiko prüfen |
| Inhaber hoher privater Krankentagegeldversicherung | KTG schließt die Zeit vor BU-Feststellung finanziell; AU-Klausel dadurch weitgehend redundant | KTG-Laufzeit und Höhe mit BU-Komfort abstimmen |
| Körperlich tätige Berufe mit knappem Budget | In Berufsgruppen B6–B12 ist die absolute Ersparnis von 7% größer; BU-Schutz wird bezahlbarer | Gerade körperlich Tätige haben erhöhtes AU-Risiko – Abwägung sorgfältig vornehmen |
| Beamtenanwärter vor Ernennung | Spätere Umwandlung in DU-Tarif innerhalb 12 Monate nach Verbeamtung ohne Gesundheitsprüfung möglich | Eigenständige DU-Police ggf. sinnvoller – direkt vergleichen |
Stärken und Schwächen des BU Komfort
Stärken
- ✅ Note 1,0 bei Stiftung Warentest (06/2024) – marktführende Bewertung, identisch mit dem teureren BU Premium
- ✅ Einziger Allianz-Tarif mit steuerlicher Förderbarkeit in Basisrente und bAV – klares und nicht ersetzbares Alleinstellungsmerkmal
- ✅ Vollständige BU-Kernleistungen ohne Einschränkung gegenüber dem BU Premium im eigentlichen Versicherungsfall
- ✅ 7% Beitragsersparnis – absolut spürbar bei teuren Berufsgruppen und hohen Rentenbeträgen
- ✅ Keine Anrechnung der Beitragsdynamik auf das Nachversicherungsvolumen – wertvoller Marktvorteil
- ✅ Kulante Risikoprüfung – Allianz nimmt auch schwierige Gesundheitsverläufe überdurchschnittlich häufig an
- ✅ Verbesserte Elternzeit- und Teilzeitregelung seit Januar 2024
- ✅ Beitragsstabilität in der historischen Praxis
Schwächen
- ⚠️ Keine AU-Klausel – für Selbstständige ohne Krankengeld ein relevantes Risiko
- ⚠️ Keine Krebsleistung – früh erkannte Krebserkrankungen ohne sofortige BU fallen durch das Raster
- ⚠️ Minimaler Beitragsvorteil außerhalb geförderter Rahmen – in der reinen Privatversicherung oft nur ca. 3 EUR/Monat Unterschied zum BU Premium
- ⚠️ Nachversicherungslimit 1.500 EUR/Monat – im Marktvergleich niedrig (manche Wettbewerber: bis 4.000 EUR)
- ⚠️ Beitragsdynamik endet mit 55 – kein automatischer Rentenanstieg im höheren Alter
- ⚠️ Bedingungswerk schwer lesbar – die Unterschiede zu den anderen Tarifen sind erst am Ende des gemeinsamen Regelwerks geregelt
Testergebnisse für den BU Komfort
| Prüfinstanz | Bewertung | Erhebungszeitraum |
|---|---|---|
| Stiftung Warentest / Finanztest | Sehr gut – Note 1,0 (für SBU Komfort ausdrücklich vergeben) | Ausgabe 06/2024 |
| Morgen & Morgen | 5 Sterne – „Ausgezeichnet” | 2026 |
| Franke & Bornberg | FFF+ „Hervorragend” (höchste Kategorie) | 2024 |
| transparent-beraten.de | 95 von 100 Punkten (Aggregation 2020–2024) | 2024 |
Produktsteckbrief BU Komfort auf einen Blick
| Allianz BU Komfort – Eckdaten | |
|---|---|
| Produktbezeichnung | Allianz BU Komfort (Selbstständige BerufsunfähigkeitsPolice – SBU) |
| Bedingungswerk | Druckstück E 356, Stand 12/2026 |
| Markteinführung | Januar 2024 |
| Versicherer | Allianz Lebensversicherungs-AG, Stuttgart |
| Leistungsauslöser | Mind. 50% BU für mind. 6 Monate (voraussichtlich oder rückwirkend) |
| Abstrakte Verweisung | Vollständig ausgeschlossen |
| AU-Klausel | Nein |
| Krebsleistung | Nein |
| Beitragsdynamik | Max. 5% p.a., bis Alter 55; kein Abzug vom Nachversicherungsvolumen |
| Nachversicherungsgarantie | Bis Alter 50; max. +1.500 EUR/Monat (Ausnahme Studienabschluss: +100%) |
| Weltweiter Schutz | Ja |
| Basisrente (Rürup) kombinierbar | Ja |
| bAV (Direktversicherung) kombinierbar | Ja |
| Beitragsrelation zu BU Premium | ca. 7% günstiger |
| Stiftung Warentest 06/2024 | Sehr gut, Note 1,0 |
| Morgen & Morgen 2026 | 5 Sterne – Ausgezeichnet |
| Abschlusswege | Allianz-Vertreter vor Ort; freie Versicherungsmakler; kein Direktabschluss online |
| Online-Rechner (Basis BU Komfort) | https://www.allianz.de/vorsorge/berufsunfaehigkeitsversicherung/rechner/ |
| Produktseite | https://www.allianz.de/vorsorge/berufsunfaehigkeitsversicherung/ |
Alle Angaben basieren auf den Versicherungsbedingungen (Druckstück E 356, Stand 12/2026), veröffentlichten Produktinformationen der Allianz und unabhängigen Testergebnissen. Individuelle Beiträge, Annahmebedingungen und Konditionen können je nach Gesundheitsstatus, Berufsprofil, Hobbys und gewählter Versicherungssumme erheblich variieren. Vor Vertragsabschluss sind eine persönliche Beratung und eine anonyme Risikovoranfrage dringend empfohlen.
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