Berufsunfähigkeitsversicherung Antrag – Tipps 2026 – Gesundheitsprüfung, Anzeigepflicht, anonyme Risikovoranfrage

Inhaltsverzeichnis

Der Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) gehört zu den rechtlich komplexesten Erklärungen, die Sie im Bereich der privaten Vorsorge abgeben können. Was Sie im BU-Antrag angeben oder nicht angeben, entscheidet über die Aufnahmekonditionen, die Beitragshöhe – und im schlimmsten Fall darüber, ob der Versicherer im Leistungsfall zahlt oder nicht.

Gleichzeitig ist die Wahl des Vermittlungswegs von enormer Bedeutung: Ob Sie über einen gebundenen Vertreter (§84 HGB), einen unabhängigen Makler (§93 HGB), einen Versicherungsberater oder ein Vergleichsportal gehen, hat weitreichende Konsequenzen für Ihre Rechte, die Beratungsqualität und Ihre langfristige Absicherung.

Wir erklären Ihnen den gesamten Antragsprozess bei der Berufsunfähigkeitsversicherung von Anfang bis Ende: die vorvertragliche Anzeigepflicht nach §19 VVG, die Besonderheiten der BU-Gesundheitsfragen, die anonyme Risikovoranfrage als zentrales Schutzinstrument, die Berufsgruppen- und Hobbybewertung, die Konsequenzen einer Anzeigepflichtverletzung nach Verschuldensgrad sowie den entscheidenden Unterschied zwischen den verschiedenen Vermittlertypen.

BU-Antrag: jetzt richtig vorbereiten

Gesundheitsprüfung, Risikovoranfrage, Berufsgruppe, Anzeigepflicht – wir begleiten Sie durch den Prozess

📋 Das Wichtigste zuerst: Anonyme Risikovoranfrage vor der regulären Antragstellung immer zuerst durchführen – nie direkt Antrag stellen · Jede Ablehnung wird im HIS (Hinweis- und Informationssystem) registriert und gefährdet weitere Anträge · Gesundheitsfragen variieren stark zwischen Anbietern (3 bis 10 Jahre) · §19 VVG Anzeigepflicht: vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu Gesundheit, Beruf und Hobbys zwingend · Arglistige Täuschung: Versicherer kann 10 Jahre lang anfechten · Beruf und Hobbys sind gleichwertige Risikofaktoren neben der Gesundheit · Makler (§93 HGB) = Sachwalter des Kunden · Vertreter (§84 HGB) = Interessenvertreter des Versicherers · Vergleichsportale = kommerzielle Plattformen ohne anonyme Risikovoranfrage

✅ So läuft ein guter BU-Antrag ab

  • Schritt 1: Gesundheitshistorie vollständig aufbereiten
  • Schritt 2: Berufsbeschreibung und Hobbys klären
  • Schritt 3: Anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Anbietern
  • Schritt 4: Anbieter + Tarif + BU-Rentenhöhe auswählen
  • Schritt 5: Antrag vollständig stellen → Police abwarten

⚠️ Die größten Fehler beim BU-Antrag

  • Direktantrag ohne vorherige Risikovoranfrage
  • Gesundheitsfragen verharmlosen oder Behandlungen vergessen
  • Gefährliche Hobbys verschweigen oder verharmlosen
  • Berufsbeschreibung ungenau oder zu allgemein ausfüllen
  • Nur einen einzigen Anbieter anfragen

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✔ Anonyme Risikovoranfrage · Gesundheitsdaten aufbereiten · Berufsgruppe prüfen · Anzeigepflicht korrekt erfüllen

Der Schritt-für-Schritt-Prozess zum BU-Antrag

Viele Menschen unterschätzen, wie komplex der Weg zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung tatsächlich ist. Ein BU-Antrag ist weit mehr als ein Formular – er ist eine rechtlich bindende Erklärung über Gesundheit, Beruf und Freizeitverhalten, die jahrzehntelange Konsequenzen haben kann. Wer den Prozess falsch angeht, riskiert entweder keine Absicherung zu erhalten oder im entscheidenden Moment ohne Leistung dazustehen. 

Schritt 1: Versicherbarkeit grundsätzlich einschätzen. Ist Ihr Beruf grundsätzlich versicherbar? Für Berufe mit sehr hohem körperlichem Risiko (z. B. Dachdecker, Gerüstbauer, bestimmte Handwerksberufe) sind die Konditionen erheblich schlechter oder eine BU ist gar nicht möglich. In diesen Fällen kommen Alternativen wie Grundfähigkeitsversicherungen in Betracht. Für kaufmännische und akademische Berufe mit hohem Büroanteil sind die Konditionen in der Regel sehr gut.

Schritt 2: Gesundheitshistorie vollständig aufbereiten. Bevor Sie irgendeinen Antrag stellen, sollten Sie Ihre Krankenakte der letzten 5 bis 10 Jahre vollständig rekonstruieren. Holen Sie sich Behandlungsunterlagen, Diagnosen, Arztberichte und Medikamentenlisten. Die Patientenakte Ihrer Krankenkasse kann dabei als wertvolle Grundlage dienen. Nur wer seine eigene Gesundheitsgeschichte kennt, kann die Gesundheitsfragen korrekt und vollständig beantworten.

Schritt 3: Berufsbeschreibung und Hobbys klären. Neben dem Gesundheitszustand sind bei der BU-Versicherung auch der Beruf und die Freizeitaktivitäten anzeigepflichtig. Wie die Tätigkeit genau beschrieben wird, hat direkten Einfluss auf die Berufsgruppeneinstufung und damit die Beitragshöhe. Riskante Hobbys wie alpines Klettern, Motorsport, Kampfsport oder Tauchen müssen vollständig und wahrheitsgemäß angegeben werden.

Schritt 4: Anonyme Risikovoranfrage (RVA) – der entscheidende Schritt. Bevor ein einziger formeller Antrag gestellt wird, wird die Versicherbarkeit anonym bei mehreren Anbietern geprüft. Mehr dazu im nächsten Abschnitt.

Schritt 5: Anbieter, Tarif und BU-Rentenhöhe auswählen. Auf Basis der RVA-Ergebnisse und einer Leistungsanalyse wird der optimale Anbieter gewählt. Dabei spielen neben den Konditionen auch Tarifmerkmale wie AU-Klausel, Nachversicherungsgarantie, abstrakte Verweisung und Prognosezeitraum eine wichtige Rolle.

Schritt 6: Formellen Antrag stellen. Erst jetzt wird der Antrag unter vollständiger Namensangabe und mit Unterschrift gestellt. Die Gesundheitsfragen, Berufsbeschreibung und Hobbyangaben werden vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet. Bei hohen BU-Renten (in der Regel ab 3.000 Euro monatlich) kann der Versicherer ergänzend ein ärztliches Zeugnis oder eine ärztliche Untersuchung anfordern.

Schritt 7: Policierung abwarten. Erst wenn die schriftliche Annahmebestätigung (Versicherungsschein) vorliegt, ist der Versicherungsschutz gesichert. Wer parallel noch eine bestehende Risikolebensversicherung oder andere Verträge kündigen möchte, tut das erst nach Vorliegen der Police.

Die anonyme Risikovoranfrage (RVA): der wichtigste Schutzmechanismus beim BU-Antrag

Die anonyme Risikovoranfrage ist bei der Berufsunfähigkeitsversicherung noch wichtiger als bei anderen Versicherungsarten – weil die Risikoprüfung drei gleichwertige Dimensionen umfasst: Gesundheit, Beruf und Hobbys. Ein spezialisierter Makler stellt alle drei Dimensionen anonym bei mehreren BU-Anbietern gleichzeitig vor. Die Versicherer prüfen dann auf anonymer Basis, zu welchen Konditionen sie den Antragsteller annehmen würden: ohne Einschränkungen, mit Risikozuschlag, mit Leistungsausschluss oder gar nicht.

Warum ist das so kritisch? Weil jede formelle Ablehnung eines BU-Antrags im Hinweis- und Informationssystem (HIS) der deutschen Versicherungswirtschaft registriert werden kann. Wer direkt bei Anbieter A einen Antrag stellt, abgelehnt wird und dann zu Anbieter B geht, muss im neuen Antrag angeben, dass er bereits eine Ablehnung erhalten hat. Diese Angabe führt bei den meisten Versicherern automatisch zu einer erneuten Ablehnung oder zumindest zu einer deutlich verschärften Risikoprüfung. Mit der anonymen Risikovoranfrage vor der regulären Antragstellung vermeidet man diesen Teufelskreis vollständig.

Außerdem zeigt die RVA einen direkten Marktvergleich: Derselbe Gesundheitszustand, derselbe Beruf, dieselben Hobbys werden von verschiedenen Anbietern völlig unterschiedlich bewertet. Versicherer A lehnt ab; Versicherer B nimmt mit 30 Prozent Zuschlag an; Versicherer C nimmt ohne jede Einschränkung an. Das liegt daran, dass jeder Versicherer eigene interne Annahmerichtlinien hat, die nach außen nicht kommuniziert werden.

💡 Praxisbeispiel RVA: Dieselbe Vorgeschichte – völlig unterschiedliche Ergebnisse. Stefan, 34 Jahre alt, Softwareentwickler, war vor 5 Jahren wegen einer behandelten Angststörung (12 Stunden Psychotherapie, vollständig abgeklungen, keine Medikamente seit 4 Jahren) in Behandlung. Der Makler stellt eine anonyme RVA bei acht Anbietern. Ergebnis: Anbieter A – Ablehnung. Anbieter B – Annahme mit 40 % Zuschlag + Leistungsausschluss Psyche. Anbieter C – Annahme mit 20 % Zuschlag auf den Gesamtbeitrag. Anbieter D – Annahme ohne Einschränkungen (fragt Psychotherapie nur 3 Jahre ab; Behandlung liegt 5 Jahre zurück). Anbieter E – Annahme ohne Einschränkungen nach Rückfragen beim behandelnden Therapeuten. Stefan wählt Anbieter D und stellt dort den formellen Antrag. Ohne RVA hätte er womöglich bei Anbieter A begonnen – mit dauerhaften Folgen für alle weiteren Anträge.

Ein wichtiger Hinweis: Die anonyme Risikovoranfrage setzt zwingend einen professionellen, mit den Annahmerichtlinien vertrauten Vermittler voraus. Über Vergleichsportale im Internet ist sie nicht möglich – diese leiten Namen-gebundene Anfragen weiter oder liefern unverbindliche Schätzungen ohne echte Vorab-Zeichnung.

Auch Ausschließlichkeitsvertreter einer einzelnen Gesellschaft können keine marktübergreifende anonyme Voranfrage stellen. Für gesunde Antragsteller ohne jegliche Behandlungen, ohne riskante Hobbys und in einem unkritischen Beruf kann auf eine formelle Voranfrage verzichtet werden – für alle anderen ist sie praktisch unverzichtbar.

Die Gesundheitsfragen im BU-Antrag: was die Versicherung von Ihnen wissen will

Die Gesundheitsprüfung bei der BU-Versicherung erfolgt schriftlich über einen Fragebogen. Im Unterschied zur privaten Krankenversicherung wird bei der BU nicht nur gefragt, ob eine Erkrankung besteht oder bestanden hat – sondern auch, ob und wie sie die zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit beeinträchtigt hat oder beeinträchtigen könnte. Das macht die Risikoprüfung komplexer. Zustimmung zur Schweigepflichtentbindung der behandelnden Ärzte ist Voraussetzung für die Risikoprüfung und muss mit dem Antrag erteilt werden.

Typischerweise werden in BU-Gesundheitsfragebögen folgende Bereiche abgedeckt: aktueller Gesundheitszustand (Größe, Gewicht, BMI, aktuelle Medikamenteneinnahme), Arztbesuche und ambulante Behandlungen der letzten 3 bis 5 Jahre, Krankenhausaufenthalte und Operationen der letzten 5 bis 10 Jahre, psychische Erkrankungen und psychotherapeutische Behandlungen (3, 5 oder 10 Jahre je nach Anbieter), chronische Erkrankungen und Dauerdiagnosen (teils zeitlich unbegrenzt), Erkrankungen des Bewegungsapparates (Wirbelsäule, Gelenke), Herzkreislauferkrankungen, neurologische Erkrankungen, Stoffwechselerkrankungen (Diabetes, Schilddrüse), Suchterkrankungen sowie Krankschreibungen von mehr als 2–4 Wochen Dauer.

Entscheidend und von vielen Antragstellern unterschätzt: Bei der BU-Versicherung wird nicht nur nach ärztlich diagnostizierten Erkrankungen gefragt. Manche Versicherer fragen explizit nach Beschwerden, auch wenn kein Arzt aufgesucht wurde. Eine Frage wie „Bestanden in den letzten 6 Monaten Beschwerden des Bewegungsapparates?“ verpflichtet zur Angabe – auch ohne ärztlichen Besuch. Diese offenen Beschwerden-Fragen sind ein bekannter Fallstrick bei der BU-Antragstellung.

💡 Goldene Regel bei BU-Gesundheitsfragen: Nicht mehr angeben als gefragt – aber alles angeben, was gefragt wird. Sie müssen nur angeben, wonach der Versicherer ausdrücklich in Textform gefragt hat. Fragt ein Anbieter für ambulante Behandlungen nur nach 3 Jahren, braucht eine Behandlung von vor 4 Jahren nicht angegeben zu werden. Fragt er nach 5 Jahren, ist dieselbe Behandlung anzugeben. Innerhalb des Abfragezeitraums muss alles vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden – auch scheinbar Nebensächliches wie ein einmaliger Physiotherapiebesuch. Achtung: Ist eine Frage nach Beschwerden ohne Arztbesuch gestellt, gilt sie auch ohne ärztliche Diagnose.

Abfragezeiträume im BU-Marktvergleich: warum der Anbieter entscheidend ist

Eines der folgenreichsten – und am wenigsten bekannten – Unterscheidungsmerkmale zwischen BU-Anbietern ist der Abfragezeitraum in den Gesundheitsfragen. Die Zeitspanne, über die zurückgefragt wird, unterscheidet sich erheblich zwischen den Gesellschaften und auch zwischen verschiedenen Erkrankungsarten innerhalb desselben Antragsformulars.

Ein und dieselbe Vorerkrankung kann bei einem Anbieter angabepflichtig sein und zu einem Zuschlag führen, bei einem anderen Anbieter hingegen vollständig außerhalb des Abfragezeitraums liegen – und damit keine Rolle mehr spielen. Wir zeigen Ihnen die Abfragezeiträume der wichtigsten BU-Anbieter im direkten Vergleich.

AnbieterAmbulant (allgemein)Stationär / OPsPsyche / PsychotherapieBesonderheit
Allianz3 Jahre10 Jahre5 JahreKürzester ambulanter Zeitraum im Normaltarif (bis 3.000 € BU-Rente); fragt keine Vorversicherungsablehnungen ab
AXA3 Jahre5 Jahre5 JahreKundenfreundliche Fragestruktur; Behandlungs- statt Beschwerde-orientiert formuliert
Baloise5 Jahre5 Jahre5 JahreJunge-Leute-Aktion (bis 35 J.): ambulant nur 3 Jahre; Krankschreibungsfrage nur 2 Jahre zurück
Canada Life3 Jahre5 Jahre3 JahreSeit Update 07/2024 auch Psyche nur noch 3 Jahre – eine der kürzesten Abfragen am Markt
Continentale5 Jahre10 Jahre10 JahreUmfangreiche Abfragezeiträume; AU-Klausel 24 Monate; solide Bedingungen
DEVK5 Jahre10 Jahre10 JahreEher lange Abfragezeiträume; besonders für Psyche und Krankenhaus umfangreich
ERGO5 Jahre10 Jahre10 JahreLange Psyche-Abfrage; eigene anonyme Risikovoranfrage online möglich
Gothaer3 Jahre5 Jahre3 JahreStandardtarif mit sehr kurzen Zeiträumen; Psyche nur 3 Jahre – marktführend; AU-Klausel 36 Monate
Hannoversche5 Jahre5 Jahre5 JahreOffene Beschwerden-Frage nur 3 Monate; BU-Aktion bis 35 J. mit stark vereinfachten Fragen
HDI5 Jahre5 Jahre5 JahreBreites Sonderaktions-Angebot für viele Berufsgruppen; AU-Klausel 36 Monate; Karrieregarantie ab 06/2025
LV 18715 Jahre5 Jahre5 JahreSehr gute Bedingungen; BU-Aktion bis 35 J.; Karrieregarantie bis 8.000 € (Update 2026); solide Risikoprüfung
Nürnberger5 Jahre10 Jahre5 JahreBU-Aktion für junge Leute (bis 30 J.); stationäre Abfrage 10 Jahre – überdurchschnittlich lang

Abfragezeiträume auf Basis der Auswertung aktuell gültiger Antragsformulare, Stand 2026. Zeiträume können sich durch Tarif-Updates verschieben. Verbindliche Aussagen nur nach Einsicht in das jeweils aktuelle Antragsformular. Auch innerhalb eines Antragsformulars können für verschiedene Erkrankungsarten unterschiedliche Zeiträume gelten.

Was die Abfragezeitraum-Unterschiede in der BU-Praxis bedeuten

Die Tabelle zeigt: Die Bandbreite bei ambulanten Behandlungen reicht von 3 Jahren (Allianz, AXA, Canada Life, Gothaer) bis 5 Jahre (die meisten anderen Anbieter). Das klingt nach einer kleinen Differenz – in der Praxis kann es den Unterschied zwischen Normalannahme und Zuschlag bedeuten. Wer vor genau 4 Jahren eine Physiotherapie-Serie wegen Rückenschmerzen absolviert hat, muss diese bei einem 5-Jahres-Anbieter angeben; bei einem 3-Jahres-Anbieter liegt sie außerhalb des Abfragezeitraums.

Besonders folgenreich sind die Unterschiede bei der Abfrage psychischer Erkrankungen und Psychotherapien: Hier reicht die Bandbreite aktuell von nur 3 Jahren (Gothaer, Canada Life seit 07/2024) bis 10 Jahren (Continentale, DEVK, ERGO). Da psychische Erkrankungen – insbesondere Burnout, Depressionen und Angststörungen – laut Statistik inzwischen die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit sind, ist die Wahl des Anbieters für Menschen mit psychotherapeutischer Vorgeschichte besonders folgenreich.

Ebenso bedeutsam: die Qualität der Fragestellung selbst. Ein Versicherer, der fragt „Sind Sie in den letzten 5 Jahren wegen Krankheiten bei Ärzten in Behandlung gewesen?“, erfragt weniger als ein Versicherer, der fragt „Bestanden in den letzten 5 Jahren Krankheiten, Beschwerden oder Funktionsstörungen?“. Im zweiten Fall kann auch ein Rückenschmerz, bei dem kein Arzt aufgesucht wurde, angabepflichtig sein. Diese Unterschiede in der Frageformulierung sind ohne professionellen Makler kaum zu navigieren.

Berufsgruppe und Berufsbeschreibung: ein oft unterschätzter Faktor beim BU Antrag

Bei der BU-Versicherung ist der Beruf nicht nur ein Merkmal des Antragstellers – er ist ein eigenständiger Risikofaktor, der die Beitragshöhe direkt beeinflusst. Die Versicherer stufen Berufe in interne Risikogruppen ein (üblicherweise 4 bis 7 Gruppen). Berufe mit hohem körperlichem Risiko oder Unfallgefahr werden in höhere Risikogruppen eingestuft und zahlen deutlich mehr. Berufe mit überwiegend kaufmännischer oder akademischer Tätigkeit im Büro erhalten die günstigsten Beiträge.

Entscheidend ist dabei: Die Berufsbezeichnung allein entscheidet nicht über die Einstufung. Ausschlaggebend ist die konkrete Tätigkeitsbeschreibung. Ein „Ingenieur“, der zu 100 Prozent im Büro und Homeoffice tätig ist, wird anders eingestuft als ein „Ingenieur“, der regelmäßig auf Baustellen oder in Produktionshallen arbeitet. Diese Unterschiede können bei gleicher Berufsbezeichnung erhebliche Beitragsdifferenzen auslösen.

💡 Praxisbeispiel Berufsgruppeneinstufung: Vier verschiedene Einstufungen für denselben Menschen. Michael, 31, arbeitet als SAP-Projektmanager für ein mittelständisches Unternehmen. 95 Prozent seiner Arbeit ist Bürotätigkeit; gelegentliche Dienstreisen sind dabei. Eine anonyme Risikovoranfrage bei vier Anbietern ergibt: Anbieter 1 stuft Michael als „Projektmanager“ in Berufsgruppe 3 ein (mittleres Risiko). Anbieter 2 stuft ihn als „IT-Berater“ in Gruppe 2 ein. Anbieter 3 stuft ihn als „kaufmännischer Angestellter mit IT-Schwerpunkt“ in Gruppe 1 ein (beste Einstufung). Anbieter 4 stuft ihn als „Consultant“ in Gruppe 2 ein. Der monatliche Beitrag für dieselbe BU-Rente unterscheidet sich zwischen Gruppe 1 und Gruppe 3 um bis zu 35 Prozent – über die Laufzeit eines 30-jährigen Vertrags ein Betrag von mehreren tausend Euro.

Wer selbstständig tätig ist, muss die Tätigkeit besonders sorgfältig beschreiben. Selbstständige Unternehmer, die selbst körperlich mitarbeiten (z. B. selbstständiger Handwerksmeister), werden anders eingestuft als solche, die ausschließlich kaufmännisch und leitend tätig sind. Die Tätigkeitsbeschreibung ist ein Dokument, das der Versicherer bei Leistungsfall prüft – und das möglichst präzise und vollständig ausgefüllt werden sollte, um späteren Streitigkeiten vorzubeugen.

Gefährliche Hobbys im BU-Antrag: was muss angegeben werden?

Die BU-Versicherung ist neben PKV und Risikolebensversicherung die einzige Versicherungsart, bei der Freizeitaktivitäten anzeigepflichtig sind. Gefährliche Hobbys erhöhen das Risiko für eine Berufsunfähigkeit und werden deshalb in der Risikoprüfung bewertet. Wer ein riskantes Hobby verschweigt, riskiert dieselben Konsequenzen wie bei einer Falschauskunft bei den Gesundheitsfragen.

Als risikoneutral gelten in der Regel Breitensportarten wie Tennis, Joggen, Schwimmen, Radfahren, Volleyball oder Skifahren (Pisten). Als risikobehaftet oder erhöht risikobehaftet werden je nach Versicherer bewertet: alpines Klettern und Bergsteigen ab bestimmten Höhen und Schwierigkeitsgraden, Motorrad- und Motorsport, Tauchen (ab bestimmten Tauchtiefen), Fallschirmspringen, Gleitschirmfliegen und Paragliding, Boxen und Kampfsport (Wettkampfebene), Mountainbike (Downhill/Freeride), Reiten (insbesondere Springreiten) sowie Eishockey auf Wettkampfebene.

Wie riskant ein Hobby bewertet wird, hängt dabei nicht nur von der Art der Aktivität ab, sondern auch von ihrer Intensität: Ein gelegentliches Klettern in der Halle wird anders bewertet als regelmäßiges Hochalpinklettern über 4.000 Metern. Ein Motorradfahrer, der nur auf dem Landstraße fährt, wird anders eingestuft als ein Teilnehmer an Motorradrennen. Die präzise Beschreibung des Hobbys – Häufigkeit, Intensität, Ortsbeschreibung – ist deshalb genauso wichtig wie die bloße Nennung der Aktivität.

Die vorvertragliche Anzeigepflicht nach §19 VVG bei der BU-Versicherung

§19 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) regelt die vorvertragliche Anzeigepflicht. Der Antragsteller muss dem Versicherer alle ihm bekannten Umstände mitteilen, die für die Übernahme des Risikos erheblich sind – aber nur diejenigen, nach denen der Versicherer ausdrücklich in Textform gefragt hat. Bei der BU-Versicherung umfasst das drei Dimensionen: den Gesundheitszustand, den Beruf und die Hobbys. Alle drei Bereiche sind vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.

Die Anzeigepflicht gilt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Wer zwischen Antragstellung und Policierung eine neue Erkrankung entwickelt, einen Arzt aufsucht oder einen Unfall hat, muss das dem Versicherer unverzüglich mitteilen – auch wenn dieser Umstand nach der Unterzeichnung des Antrags eingetreten ist. Eine neue Erkrankung in dieser Phase kann zu einer Anpassung der Annahmebedingungen führen.

Ein wichtiger Unterschied zur PKV: Bei der BU-Versicherung gibt es keine „spontane Anzeigepflicht“ mehr. Das heißt: Es muss nur das angegeben werden, wonach ausdrücklich gefragt wurde. Wer eine Erkrankung hat, nach der im Antrag nicht gefragt wurde, ist nicht verpflichtet, sie von sich aus zu nennen. Das wurde durch das OLG Karlsruhe bestätigt. Allerdings gilt: Bei arglistiger Täuschung ist der verschwiegene Umstand selbst zweitrangig – es geht um die Täuschungsabsicht. Wer beim Antrag wissentlich schweigt, um Versicherungsschutz zu erhalten, den er sonst nicht bekäme, handelt arglistig – unabhängig davon, ob die nicht genannte Information im Antrag explizit abgefragt wurde.

Die vier Verschuldensgrade und ihre Konsequenzen bei der BU

Das VVG unterscheidet je nach Verschulden des Antragstellers erheblich unterschiedliche Rechtsfolgen. Bei der BU-Versicherung haben diese Konsequenzen besonders weitreichende Auswirkungen, weil der Versicherungsschutz für das Einkommen bei Berufsunfähigkeit an sich wegfällt.

VerschuldensgradDefinitionRechte des BU-VersicherersFrist
Arglistige TäuschungBewusstes, gezieltes Verschweigen mit der Absicht, Versicherungsschutz zu erschleichenAnfechtung des Vertrags (§123 BGB) → kein BU-Rentenanspruch; Strafbarkeit wegen Betrugsversuchs möglich10 Jahre (BGB §124) – ggf. bis 30 Jahre bei Betrug
Vorsätzliche VerletzungBewusstes Weglassen bekannter Umstände, ohne direkte TäuschungsabsichtRücktritt vom Vertrag; keine Leistungspflicht im Berufsunfähigkeitsfall10 Jahre
Grobe FahrlässigkeitVergessen wesentlicher Umstände, die bei vernünftiger Überlegung hätten erinnert werden könnenRücktritt oder Vertragsanpassung; proportionale Leistungskürzung im Leistungsfall5 Jahre
Einfache FahrlässigkeitVergessen eines Umstands, der auch bei sorgfältiger Erinnerungsanstrengung nicht mehr zugänglich warNur Vertragsanpassung (Beitragserhöhung); kein Rücktritt; kein Leistungsausschluss3 Jahre
Kein VerschuldenUmstand war zum Antragszeitpunkt objektiv unbekanntKeine Rechte des Versicherers; volle LeistungspflichtKeine Frist

🚨 Was bei arglistiger Täuschung in der BU passiert – ein konkretes Beispiel. Kathrin, 38, Lehrerin, verschweigt bei Antragstellung bewusst eine zwei Jahre zuvor abgeschlossene Psychotherapie wegen einer Depression, weil sie Angst vor einem Zuschlag hat. 6 Jahre nach Vertragsschluss stellt sie Berufsunfähigkeit wegen einer erneuten depressiven Episode fest. Der Versicherer prüft im Leistungsfall die Krankenunterlagen und entdeckt die verschwiegene Therapie. Da Kathrin die Frage nach psychischen Behandlungen in den vergangenen 5 Jahren bewusst verneint hatte, obwohl die Therapie innerhalb des Abfragezeitraums lag, fechtet der Versicherer den Vertrag wegen arglistiger Täuschung an. Kathrin erhält keine BU-Rente – nicht für den aktuellen Leistungsfall, und alle bisher gezahlten Beiträge sind verloren. Sie kann auch keine neue BU mehr zu regulären Konditionen abschließen. Hätte sie über einen Makler eine anonyme Risikovoranfrage gemacht, hätte sie möglicherweise einen Anbieter gefunden, der die abgeschlossene Depression nach 3 Jahren Abfragezeitraum nicht mehr berücksichtigt.

Wann und wie prüft der BU-Versicherer im Leistungsfall nach?

Der Versicherer prüft die Richtigkeit der Antragsangaben praktisch ausschließlich dann, wenn ein Leistungsfall eintritt. Stellt der Versicherungsnehmer einen BU-Antrag, wird der Versicherer systematisch die Behandlungsunterlagen der letzten 10 Jahre anfordern – ermöglicht durch die bei Antragstellung erteilte Schweigepflichtentbindung.

Was in diesen Unterlagen dokumentiert ist, wird mit den Angaben im Antrag abgeglichen. Findet der Versicherer Erkrankungen oder Behandlungen, die im Antragszeitraum lagen und nicht angegeben wurden, prüft er den Verschuldensgrad und zieht entsprechende Konsequenzen.

Wichtig: Auch im HIS (Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherungswirtschaft) können für den Versicherer relevante Daten gespeichert sein – zum Beispiel frühere BU-Anträge bei anderen Gesellschaften, Ablehnungen oder relevante Schadensmeldungen. Versicherer können diese Datenbank bei der Risikoprüfung einsehen.

Das ist ein weiterer Grund dafür, dass direkte Anträge ohne vorherige anonyme Risikovoranfrage riskant sind: Eine Ablehnung hinterlässt Spuren, die alle nachfolgenden Anträge belasten können.

Die Rolle des Vermittlers bei der Berufsunfähigkeitsversicherung: §84 HGB, §93 HGB, Versicherungsberater und Vergleichsportale

Die Wahl des Vermittlungswegs entscheidet darüber, welche Angebote Sie sehen, ob eine anonyme Risikovoranfrage möglich ist und wer im Streitfall auf Ihrer Seite steht. Gerade bei der Berufsunfähigkeitsversicherung – mit ihren drei anzeigepflichtigen Dimensionen Gesundheit, Beruf und Hobbys – macht die Qualität der Beratung den entscheidenden Unterschied.

KriteriumAusschließlichkeitsvertreter
§84 HGB
Unabh. Makler
§93 HGB
VersicherungsberaterVergleichsportal
Rechtliche StellungInteressenvertreter des VersicherersTreuhänd. Sachwalter des KundenInteressenvertreter des KundenKommerz. Plattform
Marktabdeckung1 GesellschaftAlle AnbieterAlle Anbieter40–70 % des Marktes
Anonyme Risikovoranfrage✗ Nur eigene Gesellschaft✔ Ja – marktübergreifend✔ Ja✗ Nein
Haftung für BeratungsfehlerVersicherer haftetMakler haftet persönlichBerater haftet persönlichEingeschränkt / unklar
Kosten für den KundenKeine direkten KostenKeine direkten Kosten (Provision)Honorar (immer)Keine direkten Kosten
Geeignet bei Vorerkrankungen?Eingeschränkt✔ Optimal✔ Ja✗ Nicht empfohlen
Dauerhafter BetreuungsauftragIm Rahmen der Gesellschaft✔ Ja – produktunabhängig✔ JaEinmalig / transaktional

Weitere wichtige Aspekte des BU-Antrags

BU-Rentenhöhe und ärztliche Untersuchung

Ab einer bestimmten monatlichen BU-Rentenhöhe wechselt der Versicherer von den normalen Gesundheitsfragen zu einem ärztlichen Zeugnis oder einer ärztlichen Untersuchung. Diese Grenze liegt bei den meisten Anbietern derzeit bei 3.000 Euro BU-Rente monatlich. Beim ärztlichen Zeugnis werden die Abfragezeiträume deutlich länger (oft 10 Jahre für alle Bereiche), und ein Rückversicherer ist in der Regel in die Risikoentscheidung eingebunden.

Bei ärztlicher Untersuchung kommen Blutbild, EKG und Laborwerte (Cholesterin, Blutzucker, Triglyceride, Kreatinin u. a.) hinzu. Wer mehr als 3.000 Euro absichern möchte, sollte die Zwei-Vertrags-Strategie in Betracht ziehen: bis zu 3.000 Euro bei einem Anbieter mit kurzem Abfragezeitraum, die darüber hinausgehende Absicherung bei einem zweiten Versicherer.

Nachversicherungsgarantie und Karrieregarantie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung

Qualitativ hochwertige BU-Tarife bieten eine Nachversicherungsgarantie: Der Versicherungsnehmer kann die BU-Rente bei bestimmten Anlässen (Heirat, Geburt eines Kindes, Gehaltserhöhung, Immobilienerwerb) erhöhen, ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Noch weitergehend ist die Karrieregarantie, die inzwischen von mehreren Anbietern angeboten wird (LV 1871, HDI, Baloise, Hannoversche, Gothaer u. a.): Steigt das Gehalt dauerhaft, kann die BU-Rente proportional erhöht werden – ohne Risikoprüfung. Wer in jungen Jahren zu einem Zeitpunkt guter Gesundheit eine BU abschließt, sichert sich damit auch die aktuelle Gesundheit für spätere Erhöhungen.

BU-Aktionen und vereinfachte BU Gesundheitsfragen

Für bestimmte Zielgruppen bieten viele Versicherer Sonderaktionen mit vereinfachten Gesundheitsfragen und verkürzten Abfragezeiträumen an. Typische Zielgruppen: Berufseinsteiger und junge Leute bis 30 oder 35 Jahre, Akademiker, Kammerberufe (Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Ingenieure).

Diese Aktionen können eine sehr gute Möglichkeit sein, auch bei leichten Vorerkrankungen eine BU ohne Zuschläge zu erhalten – setzen aber ebenfalls professionelle Beratung voraus, da vereinfachte Fragen nicht bedeuten, dass Angabepflichten entfallen. Das OLG Karlsruhe hat bestätigt: Es gibt zwar keine spontane Anzeigepflicht, aber bei arglistiger Täuschung ist der Umstand selbst zweitrangig.

Abstrakte Verweisung und Prognosezeitraum bei der Berufsunfähigkeitsversicherung

Zwei der wichtigsten qualitativen Merkmale eines BU-Tarifs sind die abstrakte Verweisung und der Prognosezeitraum. Ein guter Tarif verzichtet auf die abstrakte Verweisung: Der Versicherer kann Sie nicht auf einen anderen, theoretisch möglichen Beruf verweisen, um die Leistung zu verweigern – er muss auf Ihren zuletzt ausgeübten Beruf abstellen.

Der Prognosezeitraum von 6 Monaten (statt früher 3 Jahren) ist heute marktüblicher Standard: Sie müssen nur voraussichtlich 6 Monate lang berufsunfähig sein, um Leistungen zu erhalten.

Fünf Praxisbeispiele: der BU-Antrag in der Praxis

Beispiel 1: Lisa, 27, Studentin der Betriebswirtschaftslehre, vollkommen gesund. Lisa plant, mit Studienabschluss ins Berufsleben zu starten, und möchte frühzeitig eine BU abschließen. Sie hat keine Vorerkrankungen, treibt Breitensport und hat einen unkritischen Berufswunsch als kaufmännische Angestellte. Eine anonyme Risikovoranfrage ist für Lisa nicht zwingend erforderlich, aber ein Maklervergleich lohnt sich: Studenttarife mit niedrigen Einstiegsbeiträgen und guter Nachversicherungsgarantie sind am Markt erhältlich. Auch eine BU-Aktion für Studierende mit verkürzten Gesundheitsfragen könnte in Betracht kommen. Den Abschluss jetzt zu tätigen, sichert Lisas aktuell guten Gesundheitszustand dauerhaft ab.

Beispiel 2: Andreas, 35, IT-Consultant, leichte Rückenbeschwerden vor 4 Jahren (Physio, vollständig ausgeheilt). Andreas möchte eine BU mit 2.500 Euro monatlicher Rente abschließen. Die Physiotherapie liegt 4 Jahre zurück. Bei Anbietern mit 5-Jahres-Abfragezeitraum ist die Behandlung angabepflichtig und kann zu einem Zuschlag führen. Bei Anbietern mit 3-Jahres-Abfragezeitraum (z. B. Allianz, Gothaer, Canada Life) liegt sie außerhalb des Abfragezeitraums und muss nicht angegeben werden – womit eine Normalannahme wahrscheinlich ist. Die anonyme Risikovoranfrage zeigt diesen Unterschied klar: Andreas wählt einen 3-Jahres-Anbieter und erhält seinen Vertrag ohne Zuschlag.

Beispiel 3: Petra, 40, Krankenschwester auf einer Intensivstation. Petra hat einen körperlich und psychisch belastenden Beruf in einer hohen Risikogruppe. Eine BU ist für sie möglich, aber teuer – und nicht bei allen Anbietern erhältlich. Die anonyme Risikovoranfrage zeigt erhebliche Unterschiede zwischen den Anbietern: manche lehnen ab, andere nehmen mit Zuschlag von 40–60 Prozent an, einige bieten Sonderlösungen über Kollektivverträge des Krankenhauses an. Für Petra ist der Maklerweg mit anonymer Voranfrage unerlässlich – ein Direktantrag ohne Vorwissen würde mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Ablehnung führen.

Beispiel 4: Marc, 29, Softwareentwickler, Freizeitklettern (Hallenrouten bis Schwierigkeitsgrad 7b). Marc klettert regelmäßig in der Halle. Hallenklettern wird von den meisten Anbietern als risikoneutral eingestuft und hat keinen Einfluss auf den Beitrag. Anders wäre es, wenn Marc draußen in alpinem Gelände klettern würde oder Mehrseillängen-Routen beging. Er muss das Klettern wahrheitsgemäß beschreiben – also: Hallensport, keine Außenrouten. Ein erfahrener Makler kennt die Grenzen der Hobbybewertung und kann die Beschreibung so formulieren, dass sie präzise und vollständig, aber nicht übermäßig risikoerhöhend wirkt.

Beispiel 5: Claudia, 43, verschweigt absichtlich eine vor 3 Jahren behandelte Panikstörung. Claudia hatte vor 3 Jahren eine Panikstörung (12 Therapiestunden, vollständig remittiert) und verschweigt diese im Antrag, weil sie Angst vor einem Zuschlag hat. Der Anbieter fragt psychische Erkrankungen 5 Jahre ab. 5 Jahre nach Vertragsschluss beantragt Claudia BU-Leistungen wegen einer neuen Angststörung. Der Versicherer prüft die Krankenakte, entdeckt die verschwiegene Behandlung und bewertet das als vorsätzliche Anzeigepflichtverletzung: Rücktritt vom Vertrag, keine BU-Rente. Hätte Claudia über einen Makler eine anonyme Risikovoranfrage gemacht, hätte sie möglicherweise einen Anbieter mit 3-Jahres-Psycheabfrage gefunden – und die Behandlung wäre außerhalb des Abfragezeitraums gelegen.

Häufige Fragen zum BU-Antrag 2026

Was ist eine anonyme Risikovoranfrage bei der Berufsunfähigkeitsversicherung und wie läuft sie ab?

Die anonyme Risikovoranfrage bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine unverbindliche, nicht registrierte Vorab-Prüfung der Versicherbarkeit bei mehreren Anbietern, ohne dass Name, Adresse oder andere identifizierende Daten des Antragstellers genannt werden. Ein spezialisierter Makler bereitet die Gesundheitsdaten, die Berufsbeschreibung und die Hobbyangaben auf und stellt sie den Versicherern anonym vor. Die Versicherer antworten, zu welchen Konditionen sie den Antragsteller annehmen würden. Ablehnungen in dieser Phase werden weder beim Anbieter noch im HIS registriert und haben keine negativen Folgen für spätere Anträge. Erst wenn die optimale Gesellschaft identifiziert ist, wird der formelle Antrag unter vollem Namen gestellt. Besonders für Menschen mit Vorerkrankungen, einem körperlich belastenden Beruf oder riskanten Hobbys ist die anonyme Risikovoranfrage praktisch unverzichtbar.

Was muss ich beim BU-Antrag neben den Gesundheitsfragen noch angeben?

Bei der BU-Versicherung sind neben dem Gesundheitszustand auch der Beruf und die Freizeitaktivitäten anzeigepflichtig. Die Berufsbeschreibung sollte die konkrete Tätigkeit, den Büroanteil, eventuelle körperliche Risiken und die Qualifikation präzise abbilden – denn sie bestimmt die Berufsgruppeneinstufung und damit die Beitragshöhe. Riskante Hobbys wie alpines Klettern, Motorrad, Tauchen oder Kampfsport müssen vollständig und wahrheitsgemäß beschrieben werden – mit Häufigkeit, Intensität und ggf. Ortsbeschreibung. Was nicht gefragt wird, muss nicht angegeben werden; was gefragt wird, muss vollständig beantwortet werden.

Führt eine Ablehnung meines BU-Antrags zu Konsequenzen für zukünftige Anträge?

Ja – eine formelle Ablehnung kann im HIS (Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherungswirtschaft) gespeichert werden. Alle deutschen Versicherer können auf diese Datenbank zugreifen. Im nächsten Antrag bei einem anderen Versicherer wird standardmäßig nach früheren Ablehnungen gefragt – eine wahrheitsgemäße Bejahung erhöht die Wahrscheinlichkeit einer erneuten Ablehnung erheblich. Genau deshalb ist die anonyme Risikovoranfrage so wichtig: Sie erlaubt eine vollständige Marktprüfung, ohne dass Ablehnungen registriert werden.

Was ist der Unterschied zwischen einem Risikozuschlag und einem Leistungsausschluss bei der Berufsunfähigkeitsversicherung?

Beide Instrumente setzt der Versicherer ein, wenn ein erhöhtes Risiko besteht. Der Risikozuschlag ist ein prozentualer Aufschlag auf den Beitrag – der Versicherungsschutz bleibt vollständig erhalten. Ein Leistungsausschluss bedeutet, dass bestimmte Erkrankungen oder Körperregionen nicht als Ursache für Berufsunfähigkeit anerkannt werden – etwa „Ausschluss aller psychischen Erkrankungen“ oder „Ausschluss Wirbelsäulenerkrankungen“. Welches Instrument vorteilhafter ist, hängt vom Einzelfall ab: Bei Erkrankungen mit hohem Rückfallrisiko kann ein Ausschluss langfristig teuer werden; bei Erkrankungen mit geringem Rückfallrisiko kann er einem Zuschlag vorzuziehen sein.

Ab wann gilt die vorvertragliche Anzeigepflicht bei der Berufsunfähigkeitsversicherung – erst bei Vertragsschluss?

Nein – die Anzeigepflicht gilt bereits ab dem Zeitpunkt der Antragstellung, nicht erst ab Vertragsschluss. Wer zwischen Antragstellung und dem Zugang der Policierung eine neue Erkrankung entwickelt, muss das dem Versicherer unverzüglich mitteilen. Eine Verschlechterung des Gesundheitszustands in dieser Phase kann dazu führen, dass der Versicherer seinen Annahmeantrag unter veränderten Bedingungen annimmt. Wer eine Neuerkrankung verschweigt, riskiert dieselben Konsequenzen wie bei einer falschen Angabe im Antrag selbst.

Kann ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung auch dann noch bekommen, wenn ich schon einmal psychisch erkrankt war?

In vielen Fällen: ja. Das hängt stark davon ab, wie lange die Erkrankung zurückliegt, wie sie behandelt wurde und ob sie vollständig remittiert ist. Entscheidend ist auch, wie weit der Abfragezeitraum des jeweiligen Anbieters reicht. Eine erfolgreich behandelte Depression aus dem Jahr 2020 liegt bei einem Anbieter mit 3-Jahres-Psycheabfrage heute außerhalb des Abfragezeitraums – bei einem Anbieter mit 10-Jahres-Abfrage hingegen ist sie vollständig anzugeben und kann zu einem Zuschlag oder Ausschluss führen. Die anonyme Risikovoranfrage zeigt genau, welcher Anbieter wie mit einer solchen Vorgeschichte umgeht.

Was ist der Unterschied zwischen einem Versicherungsmakler und einem Ausschließlichkeitsvertreter beim BU-Abschluss?

Der Ausschließlichkeitsvertreter (§84 HGB) ist ein selbstständiger Handelsvertreter eines einzelnen Versicherungsunternehmens. Er ist verpflichtet, die Interessen dieses Versicherers zu vertreten, und kann weder einen Marktvergleich durchführen noch eine marktübergreifende anonyme Risikovoranfrage stellen. Er kennt nur die Annahmerichtlinien seiner eigenen Gesellschaft.

Der unabhängige Versicherungsmakler (§93 HGB) ist der gesetzlich definierte treuhänderische Sachwalter des Kunden. Er ist keinem Versicherer verpflichtet, haftet dem Kunden persönlich für Beratungsfehler und kann marktübergreifend vergleichen und anonyme Risikovoranfragen bei allen Anbietern stellen. Für einen BU-Abschluss – besonders bei Vorerkrankungen, einem körperlich belastenden Beruf oder riskanten Hobbys – ist der unabhängige Makler klar das geeignetere Instrument.

Wie hoch sollte meine BU-Rente sein?

Als Faustformel gilt: Die BU-Rente sollte mindestens 70–80 Prozent des Nettolohns absichern, um den bisherigen Lebensstandard im Leistungsfall aufrechtzuerhalten. Dabei sollte auch die spätere gesetzliche Erwerbsminderungsrente berücksichtigt werden, die statistisch deutlich niedriger ausfällt als erwartet – und zudem erst bei voller Erwerbsminderung (weniger als 3 Stunden Arbeit täglich) greift.

Die BU-Versicherung hingegen greift schon dann, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können – unabhängig davon, ob eine andere Tätigkeit theoretisch möglich wäre.

Was sind vereinfachte Gesundheitsfragen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung und für wen sind sie geeignet?

Vereinfachte Gesundheitsfragen (sogenannte BU-Aktionen) sind Sonderangebote bestimmter Versicherer für definierte Zielgruppen. Sie zeichnen sich durch deutlich weniger Fragen und kürzere Abfragezeiträume aus – in manchen Fällen nur 2 oder 3 Fragen statt eines mehrseitigen Fragebogens. Sie sind besonders geeignet für junge Leute bis 30 oder 35 Jahre, Berufseinsteiger und Akademiker bestimmter Fachrichtungen.

Wichtig: Vereinfachte Fragen bedeuten nicht, dass Angabepflichten entfallen. Wer eine Ja-Frage trotz bestehender Vorerkrankung mit Nein beantwortet, handelt arglistig – mit denselben Konsequenzen wie im regulären Antrag. Vereinfachte Aktionen sind kein Schlupfloch; sie sind ein legitimer Weg, aber keine Lösung für Personen mit schwerwiegenden Vorerkrankungen.

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