PR-Berater Berufsunfähigkeitsversicherung | BU Angebote 2024

Das Wichtigste in Kürze: PR-Berater Berufsunfähigkeitsversicherung

  • Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist besonders wichtig für PR-Berater, da sie auf ihre Arbeitskraft angewiesen sind.
  • Im Falle einer Berufsunfähigkeit übernimmt die Versicherung die finanzielle Absicherung und ermöglicht eine Existenzsicherung.
  • PR-Berater sollten darauf achten, dass ihre Versicherung eine ausreichend hohe Berufsunfähigkeitsrente bietet.
  • Denken Sie daran, die Versicherung frühzeitig abzuschließen, um von günstigen Beiträgen zu profitieren.
  • Vor Vertragsabschluss sollten PR-Berater die Versicherungsbedingungen genau prüfen und auf Leistungsausschlüsse achten.
  • Eine Berufsunfähigkeitsversicherung bietet PR-Beratern und ihren Familien finanzielle Sicherheit im Ernstfall.

PR-Berater Berufsunfähigkeitsversicherung berechnen
PR-Berater BU – Angebote für die Berufsunfähigkeitsversicherung berechnen

Die Tätigkeitsfelder eines PR-Beraters

Als PR-Berater sind Sie dafür verantwortlich, das Image und den Ruf eines Unternehmens oder einer Organisation zu pflegen und zu verbessern. Sie entwickeln Kommunikationsstrategien, verfassen Pressemitteilungen, organisieren Events und pflegen Kontakte zu Medienvertretern. Diese Tätigkeit kann sowohl angestellt in einer PR-Agentur oder in der PR-Abteilung eines Unternehmens als auch selbstständig als freiberuflicher PR-Berater ausgeübt werden.

  • Entwicklung von Kommunikationsstrategien
  • Verfassen von Pressemitteilungen
  • Organisation von Events
  • Kontaktpflege zu Medienvertretern

Als PR-Berater können Sie beispielsweise in einer PR-Agentur angestellt sein und für verschiedene Kunden arbeiten. Alternativ dazu könnten Sie auch als Selbstständiger tätig sein und Ihre Dienste als freiberuflicher PR-Berater anbieten.

Warum ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für PR-Berater wichtig?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für PR-Berater besonders wichtig, da diese Berufsgruppe einem erhöhten Risiko ausgesetzt ist, berufsunfähig zu werden. Stress, psychische Belastungen, lange Arbeitszeiten und hoher Druck sind nur einige der Gründe, die zu einer Berufsunfähigkeit führen können.

  • Hoher Stresspegel
  • Psychische Belastungen
  • Lange Arbeitszeiten
  • Hoher Druck

Zusätzlich können unfallbedingte Verletzungen oder plötzliche Erkrankungen dazu führen, dass ein PR-Berater seinen Beruf vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr ausüben kann. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung bietet in solchen Fällen finanzielle Absicherung.

Einordnung des Berufs PR-Berater in die BU Berufsgruppen

Versicherungsanbieter stuften PR-Berater in der Regel in mittlere bis höhere Berufsgruppen ein. Aufgrund des psychischen und emotionalen Drucks sowie der hohen Verantwortung, die mit diesem Beruf einhergehen, wird das Risiko einer Berufsunfähigkeit als höher eingeschätzt.

  • Einordnung in mittlere bis höhere Berufsgruppen
  • Erhöhtes Risiko aufgrund psychischer Belastungen
  • Hohe Verantwortung und Druck im Beruf

Statistiken zeigen, dass PR-Berater im Vergleich zu einigen anderen Berufsgruppen eine höhere Wahrscheinlichkeit haben, berufsunfähig zu werden. Daher ist es ratsam, als PR-Berater frühzeitig eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.

Worauf PR-Berater bei ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung achten sollten

PR-Berater sollten bei ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung besonders auf Klauseln wie den Verzicht auf abstrakte Verweisung, umfangreiche Versicherungsgarantien und Rückwirkende Leistungen bei Berufsunfähigkeit achten. Da psychische Erkrankungen oft zu einer Berufsunfähigkeit führen, ist es wichtig, dass diese in den Bedingungen der Versicherung abgedeckt sind.

  • Verzicht auf abstrakte Verweisung
  • Umfangreiche Versicherungsgarantien
  • Rückwirkende Leistungen bei Berufsunfähigkeit

Zusätzlich sollten PR-Berater darauf achten, dass ihr Versicherungsschutz weltweit gilt und dass der Prognosezeitraum für die Feststellung der Berufsunfähigkeit nicht länger als 6 Monate ist.

Kosten für eine Berufsunfähigkeitsversicherung für PR-Berater

Die Kosten für eine Berufsunfähigkeitsversicherung für PR-Berater hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Eintrittsalter, der Höhe der BU-Rente und der Laufzeit des Vertrags. Da PR-Berater in der Regel in höhere Berufsgruppen eingestuft werden, können die Beiträge für die BU-Versicherung entsprechend höher ausfallen.

EintrittsalterHöhe der BU-RenteLaufzeit des VertragsMonatlicher Beitrag
302.000€bis 6775€
402.500€bis 67100€
503.000€bis 67150€

PR-Berater BU Angebote vergleichen und beantragen

PR-Berater BU Antrag, Vertrag und Leistungsfall
PR-Berater Berufsunfähigkeitsversicherung - BeratungEine Berufsunfähigkeitsversicherung für PR-Berater ist eine wichtige Absicherung, um im Falle einer beruflichen Einschränkung oder Unfähigkeit finanziell abgesichert zu sein. Bevor Sie einen Antrag stellen, sollten Sie einige wichtige Punkte beachten.

Denken Sie daran, sich im Vorfeld über verschiedene Anbieter und Tarife zu informieren, um die passende Berufsunfähigkeitsversicherung für Ihre Bedürfnisse zu finden. Zudem sollten Sie sich bewusst sein, dass die Höhe der monatlichen BU-Rente und die Dauer der Leistung im Leistungsfall entscheidend sind.

Bei der Antragstellung sollten Sie darauf achten, alle Gesundheitsfragen ehrlich und vollständig zu beantworten. Eine falsche oder unvollständige Angabe kann dazu führen, dass die Versicherung im Leistungsfall die Zahlung verweigert.

Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung läuft in der Regel folgendermaßen ab:

  • Informieren und beraten lassen
  • Angebote vergleichen und Tarife prüfen
  • Antrag ausfüllen und Gesundheitsfragen beantworten
  • Gesundheitsprüfung durchführen
  • Versicherungspolice erhalten

Die Gesundheitsprüfung erfolgt in der Regel durch das Ausfüllen eines umfangreichen Fragebogens. Dabei sind vor allem die Gesundheitsfragen im Antragsformular relevant. In den meisten Fällen ist keine ärztliche Untersuchung erforderlich.

Sollten Sie unsicher sein, ob Ihre gesundheitlichen Angaben ein Problem darstellen könnten, empfiehlt es sich, eine anonyme Voranfrage bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften durchzuführen. So erfahren Sie, ob Ihr Antrag normal angenommen wird oder ob es eventuell zu Ausschlüssen oder Beitragszuschlägen kommt.

Im Leistungsfall, wenn Sie berufsunfähig werden, sollten Sie folgende Punkte beachten:

  • Umgehend ärztliche Bescheinigung einholen
  • Leistungsantrag bei der Versicherung stellen
  • Unterstützung durch Versicherungsmakler oder Fachanwalt in Anspruch nehmen
  • Ggf. Widerspruch einlegen, falls die Versicherung die Zahlung verweigert

Wir würden Ihnen empfehlen, sich im Leistungsfall von einem Versicherungsmakler unterstützen zu lassen, um sicherzustellen, dass Ihre Ansprüche korrekt bearbeitet werden. Im Zweifelsfall kann auch die Hinzuziehung eines spezialisierten Fachanwalts sinnvoll sein, um Ihre Interessen zu vertreten, falls die Versicherungsgesellschaft die BU-Rente nicht zahlen möchte.

Häufig gestellte Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung für PR-Berater

1. Wie hoch sollte die BU-Rente für einen PR-Berater sein?

Die empfohlene BU-Rente für PR-Berater liegt normalerweise bei ca. 60 bis 80% des Nettoeinkommens. Diese Höhe ermöglicht es, auch im Falle einer Berufsunfähigkeit den gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten und die laufenden Kosten zu decken.

2. Gibt es eine Wartezeit bei der Berufsunfähigkeitsversicherung für PR-Berater?

Bei der BU für PR-Berater gibt es in der Regel keine Wartezeit. Das bedeutet, dass der volle Versicherungsschutz ab dem ersten Tag des Versicherungsbeginns gilt. Im Falle einer Berufsunfähigkeit können Sie somit sofort Leistungen in Anspruch nehmen.

3. Bis zu welchem Alter sollte die Berufsunfähigkeitsversicherung für PR-Berater laufen?

Die empfohlene Laufzeit für die BU-Versicherung für PR-Berater liegt in der Regel zwischen dem 65. und dem 67. Lebensjahr. Sie sollten auf jeden Fall daran denken, dass die Versicherung bis zum Renteneintrittsalter abgesichert ist, um auch im Alter finanziell abgesichert zu sein.

4. Ist eine nachträgliche Anpassung oder Aufstockung der BU-Rente für PR-Berater möglich?

Ja, viele BU-Tarife bieten im Rahmen der sog. Nachversicherungsgarantien die Möglichkeit zur nachträglichen Anpassung oder Aufstockung der BU-Rente für PR-Berater. Dies ist besonders wichtig, da sich die finanzielle Situation im Laufe der Berufstätigkeit ändern kann.

5. Welche Risiken sind speziell für PR-Berater versichert?

In der Berufsunfähigkeitsversicherung für PR-Berater sind in der Regel alle gesundheitlichen Gründe versichert, die dazu führen könnten, dass Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Dazu gehören sowohl körperliche als auch psychische Erkrankungen.

6. Kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung für PR-Berater auch bei Teilzeitbeschäftigung abgeschlossen werden?

Ja, auch bei Teilzeitbeschäftigung als PR-Berater können Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Sie sollten auf jeden Fall daran denken, dass die Versicherungssumme entsprechend der reduzierten Arbeitszeit angepasst wird, um im Falle einer Berufsunfähigkeit dennoch ausreichend abgesichert zu sein.

7. Welche Leistungen sind in der Berufsunfähigkeitsversicherung für PR-Berater enthalten?

Die Leistungen in der BU-Versicherung für PR-Berater umfassen in der Regel eine monatliche Rente, die bei Eintritt der Berufsunfähigkeit gezahlt wird. Zudem können Zusatzleistungen wie die Kostenübernahme für eine Umschulung oder Rehabilitation enthalten sein.

8. Wie wirkt sich die Berufsunfähigkeit auf die Beitragszahlungen aus?

Im Falle einer Berufsunfähigkeit entfällt in der Regel die Beitragszahlung für die Berufsunfähigkeitsversicherung für PR-Berater. Dies bedeutet, dass Sie weiterhin Leistungen erhalten, ohne Beiträge zahlen zu müssen.

9. Kann die Berufsunfähigkeitsversicherung für PR-Berater auch im Ausland gelten?

Ja, viele Berufsunfähigkeitsversicherungen für PR-Berater gelten auch im Ausland. Sie sollten auf jeden Fall daran denken, dies bei Vertragsabschluss zu prüfen, um sicherzustellen, dass Sie auch im Ausland abgesichert sind, falls eine Berufsunfähigkeit eintritt.

10. Was ist der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeitsversicherung und Erwerbsunfähigkeitsversicherung für PR-Berater?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung für PR-Berater zahlt eine Rente, wenn Sie Ihren bisherigen Beruf aufgrund von gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung hingegen zahlt eine Rente, wenn Sie generell nicht mehr in der Lage sind, einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Denken Sie daran, sich für die Berufsunfähigkeitsversicherung zu entscheiden, da hier der Schutz speziell auf Ihren Beruf als PR-Berater zugeschnitten ist.


Autor: Philipp Hermann
Philipp kennt sich seit vielen Jahren bestens mit der Absicherung von Arbeitskraft und Einkommen aus. Insbesondere die klassischen Absicherungen gegen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit haben ihre Tücken, so dass Philipp diese genau unter die Lupe nimmt.  Weitere Absicherungen mit denen er sich sehr gut auskennt sind die schwere Krankheiten Versicherung (Dread Disease), die Grundfähigkeitsversicherungen und  die Risikolebensversicherungen.


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