Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte 2023 | Aktuelle Angebote
Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte mit Infektionsklausel
Ärzte und andere Mediziner sind bei ihrer Tätigkeit einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt. Aus diesem Grund werden von einigen Versicherungsgesellschaften spezielle Berufsunfähigkeitsversicherungen mit der sog. Infektionsklausel bzw. der erweiterten Infektionsklausel angeboten. Diese speziellen Ärzte BU Tarife leisten bei vollständigem oder teilweisem Tätigkeitsverbot, wenn bspw. auf Grund einer meldepflichtigen Erkrankung ein Tätigkeitsverbot erteilt wird. Eine behördliche Anordnung oder bspw. der Hygieneplan eines anerkannten Hygienetechnikers sind als Nachweis ausreichend.
Diese spezielle Berufsunfähigkeitsversicherung mit Infektionsklausel richtet sich insbesondere an:
- Humanmediziner
- Zahnärzte
- Studenten der Humanmedizin und Zahnmedizin
Des Weiteren werden im Rahmen der speziellen Ärzte Berufsunfähigkeitsversicherung folgende Leistungsmerkmale angeboten:
- 100 % Leistung ab 50 % Berufsunfähigkeit
- Zahlung einer monatlichen Berufsunfähigkeitsrente
- einmalige Übergangshilfe möglich
- Wiedereingliederungshilfe
- Nachversicherungsgarantie
- Hochwertige Leistungsbedingungen (u. a. Verzicht auf die sogenannte "abstrakte Verweisung")
- weltweiter Versicherungsschutz
- flexible Gestaltung von Versicherungs- und Leistungsdauer
- "erweiterte Infektionsklausel" für alle medizinischen Berufsgruppen
- konstante und variable Beitragszahlung möglich
- Karenzzeiten von 6, 12, 18 oder 24 Monaten möglich
Berufsunfähigkeitsversicherung mit Infektionsklausel - Angebote 2023
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