Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte: Dienstunfähigkeitsversicherung

Für Beamte gelten einige wichtige Besonderheiten. Der Dienstherr eines Beamten kann unabhängig darüber entscheiden, ob ein Beamter als dienstunfähig eingestuft wird oder nicht. Dies kann zur Folge haben, dass die Leistung aus einer "herkömmlichen" Berufsunfähigkeitsversicherung verweigert wird, da der Beamte noch in der Lage ist, eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und die seiner bisherigen Lebensstellung entspricht. Ob er allerdings tatsächlich einen anderen Beruf ausübt bzw. eine Anstellung bekommt, spielt hierbei keine Rolle, sondern es reicht lediglich die Tatsache aus, dass er es könnte, um die Leistung zu verwehren.

Durch die speziell hierfür eingesetzte Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel; auch Beamtenklausel genannt), wird im Bedingungswerk des jeweiligen BU-Tarifs die Dienstunfähigkeit mit der Berufsunfähigkeit gleichgesetzt und der Beamte erhält die versicherte BU-Rente, wenn er wegen Dienstunfähigkeit entlassen oder in den Ruhestand versetzt wird.

Bei der Dienstunfähigkeitsklausel ist allerdings Vorsicht angebracht, denn DU-Klauseln unterscheiden sich zum Teil erheblich. Unterschieden wird hier zwischen sogenannten unechten DU-Klauseln, unvollständigen und echten DU-Klauseln. Nur eine echte DU-Klausel bietet vollständigen Schutz im Falle der Dienstunfähigkeit.

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Berufsunfähigkeitsversicherung | Beamte

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